Unfallschaden

Unfall- und Schadengutachten

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Durch Neutralität, objektives Expertenwissen, Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit zeichnen sich Sachverständige und Gutachter aus. Dadurch stellen sie einen kompetenten Gesprächspartner für das Schadenmanagement und die Fahrzeugberatung dar.
Ein qualifiziertes Gutachten über Schadenhöhe und Schadenumfang durch die vollständige Beweissicherung gewährleistet Ihnen den zustehenden Schadenersatz im vollen Umfang.

Der Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor, wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Als Geschädigter sind Sie berechtigt einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Erstellung Ihres Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Der Kaskoschaden

Bei einem selbstverschuldeten Schaden oder Unfall hat Ihre Kaskoversicherung das Recht, einen Sachverständiger zu beauftragen, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Sollten Sie die Höhe des Schadens, der durch die Versicherung festgestellt wurde, bezweifeln, so haben Sie die Möglichkeit, durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Ein solches unabhängiges Gutachten verhindert, dass nichts “vergessen“ wird oder viel zu gering eingeschätzt wurde, wie es in den meisten Fällen die Praxis zeigt, wenn Sachverständiger der Versicherungen das Gutachten durchgeführt haben.