Unfall- und Schadengutachten
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall
verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen
Sachverständigen beauftragen.
Durch Neutralität, objektives
Expertenwissen, Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit zeichnen sich
Sachverständige und Gutachter aus. Dadurch stellen sie einen kompetenten
Gesprächspartner für das Schadenmanagement und die Fahrzeugberatung
dar.
Ein qualifiziertes Gutachten über Schadenhöhe und Schadenumfang
durch die vollständige Beweissicherung gewährleistet Ihnen den
zustehenden Schadenersatz im vollen Umfang.
Der Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor, wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Als Geschädigter sind Sie berechtigt einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Erstellung Ihres Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Der Kaskoschaden
Bei einem selbstverschuldeten Schaden oder Unfall hat Ihre
Kaskoversicherung das Recht, einen Sachverständiger zu beauftragen,
sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Sollten Sie die Höhe des
Schadens, der durch die Versicherung festgestellt wurde, bezweifeln, so
haben Sie die Möglichkeit, durch einen eigenen Sachverständigen das
Sachverständigenverfahren einzuleiten. Ein solches unabhängiges
Gutachten verhindert, dass nichts “vergessen“ wird oder viel zu gering
eingeschätzt wurde, wie es in den meisten Fällen die Praxis zeigt, wenn
Sachverständiger der Versicherungen das Gutachten durchgeführt haben.