Weisungsrecht

Die Reparaturwerkstatt kann nach einem unfallbedingten Schaden durch den Geschädigten selbst ausgesucht werden. Viele Autofahrer kennen jedoch gerade bei Unfällen ihre Rechte nicht. Diese Unkenntnis wird durch viele Haftpflichtversicherer ausgenutzt, sie versuchen nach einem Unfall direkt auf den Geschädigten Einfluss zu nehmen, indem sie das verunfallte Fahrzeug in einer sog. Partnerwerkstatt lotsen oder abschleppen lassen. Dies sieht zwar als kundenfreundliche Dienstleistung aus, ist für den Geschädigten meist ein Risiko. Daher sollte sich der Geschädigte von seinem Kfz-Sachverständiger / Gutachter beraten lassen, in die Werkstatt seines Vertrauens fahren und ggf. einen Rechtsanwalt beauftragen.