Verbringungskosten

Nach einer Unfallschaden-Reparatur kann nicht jede Kfz-Werkstatt die Lackierarbeiten selbst durchführen. Durch das Überführen oder Verbringen des reparierten Fahrzeugs aus der beauftragten Reparaturwerkstatt in eine Kfz-Lackiererei entstehen Mehrkosten, die Verbringungskosten genannt werden. Auch diese sind von der eintrittspflichtigen Kfz-Versicherung auszugleichen.