Unfallrekonstruktion

Sogenannte Unfallrekonstruktionsgutachten werden zumeist von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei oder Versicherungsunternehmen in Auftrag gegeben. Diese können auch durch natürliche Person in Auftrag gegeben werden, jedoch sind diese Gutachten sehr kostenintensiv. Sie beginnen bei 1000 €. Rekonstruktionsgutachten werden benötigt um den Unfallablauf nachzuvollziehen, die Kollisionsstellung der Unfallfahrzeuge und den Kollisionsort zu rekonstruieren und bildlich darzustellen. Des Weiteren wird in Unfallrekonstruktionsgutachten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu Beginn der Kollision zu bestimmten Vermeidbarkeitsbetrachtungen ermittelt, die die Unfallschilderung plausibel nachzuvollziehen lässt (Weg- / Zeitbetrachtung).