Totalschaden (wirtschaftlich und technisch)

Bei unmöglicher, bzw. absolut ungerechtfertigter Reparatur aus technischen Gründen oder wenn das Fahrzeug komplett zerstört ist, ist der technische Totalschaden gegeben. Als wirtschaftlicher Totalschaden wird die unwirtschaftliche Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges bezeichnet. BESONDERER FALL: Wenn die Summe aus Reparaturkosten und Minderwert geringer ist als die Differenz wischen Restwert und Wiederbeschaffung sowie die Reparatur dem Geschädigten nicht zumutbar ist, spricht man von einem Totalschaden.