Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜ)

Im Reparaturbetrieb kann eine sog. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung als Alternative zur Abtretung unterzeichnet werden, dadurch werden bei Abholung des Fahrzeuges die Reparaturkosten nicht sofort fällig. Die Reparaturwerkstatt legt die RKÜ der zu regulierenden Versicherung vor. Ggf. nach Überprüfung der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden oder der Haftungssituation bestätigt diese den Ausgleich.