Reifenprofil

Die gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Jedoch sollte man die Reifen nicht bis zu dieser Grenze herunterfahren. Die Sicherheit sowie ein Bußgeld stehen da im Hintergrund. Zum einen, ist bei einem abgefahrenen Reifen der Bremsweg länger und das Aquaplaning verhalten schlechter, zum anderen sind Geldstrafe und ggf. eine Teilschuld bei einem Verkehrsunfall nicht auszuschließen.