Reaktionsweg

Ausschließlich ein zugelassener Rechtsberater oder Rechtsanwalt darf nach aktueller Rechtslage beratend tätig werden oder in Vertretung die Forderungen eines Unfallgeschädigten geltend machen. Die Abwicklung von Unfallschäden durch andere Personen, den Reparaturbetrieb oder eines Versicherungsagenten ist im Haftpflichtschadenfall rechtlich nicht zulässig.