Quotenvorrecht

Eine Abrechnung nach Quotenvorrecht bedeutet, man wählt eine kombinierte Abrechnung zwischen der gegnerischen Haftpflicht- und der eigenen Vollkaskoversicherung. Dies kann bei Unfällen mit eigenem Mithaftungsanteil zu einer Erhöhung der Entschädigung im Einzelfall führen. Die eigene Fahrzeugversicherung (Kasko) ersetzt dabei die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt dabei die Nebenkosten wie Abschleppkosten, Wertminderung und Sachverständigenkosten voll. Dabei darf der Gesamtbetrag den jeweiligen Betrag errechnet aus dem Haftungsanteil nicht übersteigen. Schmerzensgeld, sonstige Nebenkosten die nicht direkt dem reinen Fahrzeugschaden zuzurechnen sind, oder Kosten für einen Mietwagen fallen nicht in den quotenbevorrechtigten Anteil. Eine anwaltliche Beratung wird wegen der rechtlichen Komplexität empfohlen.