Ausfallzeit / Nutzungsausfallentschädigung

Steht dem Geschädigten nach einem Autounfall sein Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung, so kann er ein Ersatzfahrzeug oder die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Bei fahrfähigen und noch verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung aus der Werkstatt. Bei nicht mehr fahrfähigen sowie verkehrsunsicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit bereits am Unfalltag. Maximal 14 Kalendertage erhält man bei einem Totalschaden.