Kaskoschaden

Bei einem selbstverschuldeten Schaden oder Unfall hat Ihre Kaskoversicherung das Recht, einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter zu beauftragen, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Sollten Sie die Höhe des Schadens, der durch die Versicherung festgestellt wurde, bezweifeln, so haben Sie die Möglichkeit, durch einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Ein solches unabhängiges Gutachten verhindert, dass nichts “vergessen“ oder viel zu gering eingeschätzt wird, wie es in den meisten Fällen die Praxis zeigt, wenn Kfz-Sachverständige der Versicherungen das Gutachten durchgeführt haben.