Haftungsquote

Trägt ein Unfallbeteiligter an einem Verkehrsunfall nicht die alleinige Schuld an dem verursachten Unfall, so wird die Haftung aufgeteilt. Die Haftungsquote drückt den Schadenausgleich in Prozent aus. 30% Haftungsquote für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Unfallbeteiligte B 70% des Schadens von A zu tragen hat. A trägt wiederum 30% des Schadens von B.