Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor, wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Als Geschädigter sind Sie berechtigt einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung Ihres Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.