Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit im Sinne der Schadenentstehung bedeutet ohne Vorsatz, „aus Versehen“. Erst bei grober Fahrlässigkeit, die dem Verursacher eines Schadens vorgeworfen werden kann, wird es problematisch. Der Schaden ist hier zwar immer noch ohne Vorsatz begangen, jedoch wird dem Verursacher ein Fehlverhalten unterstellt, das objektiv gefährlich einzuschätzen ist.

Als Floskel für eine grobe Fahrlässigkeit gilt „So etwas darf nicht passieren“, wohingegen die Floskel „Das kann doch jedem mal passieren“ die einfache Fahrlässigkeit am Besten umschreibt.