Differenzbesteuerung

Als Differenzbesteuerung wird der kleine Umstatzsteueranteil bezeichnet, der im Kfz-Wiederbeschaffungswert eines umsatzsteuerpflichtigen Kfz-Verkauf ans Finanzamt abzuführen ist. Die durchschnittliche Höhe der Steuer beträgt 2,4%. Die Differenzsteuer als Umsatzsteuer ist nur dann im Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges enthalten, wenn es sich tatsächlich um ein differenzbesteuertes Fahrzeug handelt. Ggf. muss die Differenzsteuer durch einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter ermittelt werden.