Beweissicherung

Für eine Anerkennung von Schadensersatzansprüchen und zur Klärung der Haftung ist eine qualifizierte Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständiger erforderlich. Die Dokumentation und die Feststellung des Schadensumfang und der -spuren sind elementarer Bestandteil der Beweissicherung. Bei nicht bekanntem Schadenshergang oder –umfang ist die Archivierung aller vorhandenen Beweise zwingend erforderlich. Nur die Dokumentation aller Schadensdetails lässt auch zu einem anderen Zeitpunkt, z.B. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Plausibilitätsprüfung oder die Feststellung kausaler Zusammenhänge zu.