Bagatellschaden

Bei einem Bagatellschaden spricht man von Schäden bis zu ca. 750€. Sollte man jedoch ein Gutachten anfertigen lassen, so kann die gegnerische Versicherung aufgrund des Verstoßes der „Schadensminderungspflicht“ des Geschädigten, eine Erstattung der Kosten ablehnen. Lassen Sie deshalb den Schaden am besten von einem Kfz-Sachverständiger prüfen, so dass abgeschätzt werden kann, ob der Schaden über oder unter der Bagatellgrenze liegt.