Abzug „ Neu für Alt“ / Abzug für Wertverbesserung Da am reparierenden Unfallfahrzeug die Verwendung von Ersatzteilen zu einer Wertverbesserung beiträgt, gibt es den Abzug „Neu für Alt“, der in der Regel ca. 30 % beträgt und von der Schadenssumme abgezogen wird. Abzug „ Neu für Alt“, Abzug für Wertverbesserung Allgemein