Opfergrenze / 130% Grenze

Mit der Opfergrenze (auch 130 % Grenze genannt) wird ein Unfallschaden beschrieben, bei dem die bedingten Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dieses Fahrzeug kann dennoch instandgesetzt werden, wenn dies noch mindestens weitere 6 Monate genutzt wird.