Kostenvoranschlag

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag ist das unverbindliche oder auch verbindliche Versprechen eines Unternehmens, eine Reparatur zu einem bestimmen Preis durchzuführen. Der Kunde stellt eine Anfrage über die Kosten einer Reparatur.

Dabei ist zu beachten, dass im Kostenvoranschlag keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer, dem Restwert sowie zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht werden dürfen.

Beim verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Kfz-Betrieb beim Einschätzen einer Reparatur die Risiken. Sollte sich im Nachhinein ein höherer Schaden ergeben als im Kostenvoranschlag berechnet, so ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag bezifferte Betrag zu begleichen.

Im unverbindlichen Fall (die Regel in der Praxis) können die vorab kalkulierten Reparaturkosten abweichen. Aufgrund der Gesetzeslage kann jedoch keine eindeutige Aussage über die Erhöhung des Kostenvoranschlages getroffen werden. Man geht durchschnittlich von einer maximalen Erhöhung von 10 – 20 % aus. Dabei orientiert sich die gesetzlich tolerierte Überschreitung an der Komplexität des Schadens.

Kurz und knapp: Der Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, bietet dafür aber weniger Sicherheit!

Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden

Bei einem Bagatellschaden spricht man von Schäden bis zu ca. 750 €, die oft auch Laien erkennen können.

Sollte man jedoch ein Sachverständigengutachten anfertigen lassen, so kann die gegnerische Versicherung aufgrund des Verstoßes der „Schadenminderungspflicht“ des Geschädigten eine Erstattung der Kosten für dieses ablehnen.

Lassen Sie deshalb den Schaden am besten von einem Kfz-Gutachter prüfen, sodass abgeschätzt werden kann, ob der Schaden über oder unter der Bagatellgrenze liegt.