Grundsätzlich hat der Schädiger die
Abschleppkosten zu erstatten, wenn diese nach einem Autounfall
erforderlich sind (z.B. Zweifel an der Verkehrssicherheit). In der Regel
sind die Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt zu
erstatten. Muss das Fahrzeug weiter transportiert werden, z.B. in eine
Vertrauens- oder Spezialwerkstatt, so muss der Geschädigte dies am
Unfallort entscheiden, da es durch das Prognoserisiko oder einen Irrtum
zulasten des Geschädigten gehen kann.
Vorsicht Schadensminderungspflicht!