7 Tipps beim Unfall

Hilfreiche Tipps, wenn es zu einem Unfall gekommen ist

1. Ruhig bleiben und unverzüglich anhalten

Das Wichtigste bei der Ausnahmesituation Verkehrsunfall ist es Ruhe zu bewahren!

Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Unfalls.

2. Unfallstelle absichern (Sicherheit geht vor)

Unfallstelle immer absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, wenn möglich alle Personen von der Fahrbahn und aus dem Gefahrenbereich bringen, Warndreieck aufstellen) Warndreieck richtig aufstellen: Auf Landstraßen ca. 100 m, auf Autobahnen ca. 200 m vor der Unfallstelle, so dass andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr frühzeitig erkennen können.

3. Erste Hilfe für verletzte Personen leisten

Achten Sie darauf, dass sich die Verletzten nicht mehr in der Gefahrenzone befinden. Leisten Sie die nötige Erste Hilfe nach Ihrem Kenntnisstand (beteiligte Personen nach Verletzungen fragen), z.B. Verletzungen versorgen, psychische Betreuung, stabile Seitenlage, Wiederbelebung. Kümmern Sie sich um die Verletzten – sprechen Sie mit diesen, geben Sie Ihnen das Gefühl nicht allein zu sein.

Sie können nichts falsch machen!!! Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

4. Notruf tätigen (Polizei oder Feuerwehr)

Halten Sie sich an eine korrekte Unfallmeldung:

  • Wer spricht?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Warten Sie auf Rückfragen der Rettungsleitstelle!

Bei schweren Verkehrsunfällen oder auch in Streitfällen sollten Sie immer die Polizei einschalten, bei Personenschäden ist es sogar Pflicht die Polizei einzuschalten.

5. Am Unfallort bleiben

Verlassen Sie nie die Unfallstelle. Sie würden sich strafbar machen. Um eine sogenannte Unfallflucht zu vermeiden, rufen Sie die Polizei und melden Sie den Schaden.

6. Beweissicherung (Foto, Skizze, Notiz)

  • Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
  • Notieren Sie die Versicherungsdaten des Unfallgegners. (Sollten die Versicherungsdaten nicht bekannt sein, kann der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen)
  • Name und Anschrift von unbeteiligten Zeugen
  • Datum, Ort und Uhrzeit des Unfallereignisses
  • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten sowie das Aktenzeichen
  • Notieren Sie den Unfallhergang und lassen Sie sich die Notizen bestätigen.

Hinweis: In Frankreich und in Italien sind Angaben zur Versicherung auf einer Vignette hinter der Windschutzscheibe zu finden. Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0800 / 25 0 26 00

  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugen nach der Kollision
  • Fotografieren Sie die Länge der Bremsspuren
  • Fotografieren Sie die Fahrzeugposition sowie den Ort aus verschiedenen Perspektiven
  • Fotografieren Sie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Fotografieren Sie Beschädigungen an den unfallbeteiligten Fahrzeugen

Es ist empfehlenswert, eine einfache Einmalkamera im Handschuhfach mitzuführen! Fertigen Sie eine Unfallskizze vom Unfallhergang an. Diese sollte die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen (siehe auch Unfallprotokoll).

7. Unfallprotokoll ausfüllen

Damit nichts vergessen wird, füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Dieser gewährleistet Ihnen, dass alle erforderlichen Daten aufgenommen werden. Dieses Formular ist bei jeder Versicherung erhältlich und sollte immer in Ihrem Fahrzeug mitgeführt werden.

Machen Sie vor Ort nie ein Schuldeingeständnis.

Hinweis: Ein Unfallbericht ist nie eine Schuldanerkenntnis!!

Weitere wichtige Hinweise:

  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner, von Zeugen oder Versicherungen nicht einschüchtern oder verunsichern und bleiben Sie stets sachlich und gelassen.
  • Unterzeichnen Sie nie ein Schuldeingeständnis und machen Sie keinerlei Zugeständnisse gegenüber der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Lassen Sie die Schadenabwicklung immer in Ihren Händen.
  • Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, welcher Ihre Interessen vertritt. Achten Sie hierbei darauf, dass der Anwalt mit Verkehrsrecht vertraut ist. 
  • Bestehen Sie auf die Einschaltung eines qualifizierten freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten. Die Kosten hierfür muss in aller Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung tragen.